Gleichstellungshinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf unserer Webseite und externen Stellenausschreibungen sowie Social Media Beiträgen die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

Hinweis zur Kostenübernahme

Vor dem ersten Beratungstermin kann es sinnvoll sein, sich über eine private Zahnzusatzversicherung zu informieren. Viele Versicherungen übernehmen Leistungen nur, wenn der Vertrag bereits vor Diagnose- oder Behandlungsbeginn abgeschlossen wurde. Bitte klären Sie mögliche Erstattungen direkt mit Ihrer Versicherung.

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